Teilnahmebedingungen & AGB

WATT für Start-Ups – was ist das?

WATT für Start-Ups ist eine Initiative von energis mit dem Ziel, die Gründung von neuen Unternehmen im Saarland aktiv zu unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt energis für neu gegründete Unternehmen die anfallenden Stromkosten: für die ersten 6 Monate, bis max. 1.000 Euro und zeitlich begrenzt bis 31.12.2024.

 

Wer kann bei WATT für Start-Ups teilnehmen?

energis fördert Start-Ups, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

Neugründung des Start-Ups innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragsstellung im Liefergebiet von energis

  • Abschluss eines Stromliefervertrags mit energis für eine Erstlaufzeit von mindestens 2 Jahren

  • Für das neugegründete Start-Up ist ein eigener Stromzähler installiert

  • Es bestehen keine offenen Forderungen von energis an dem Start-Up

 

Welche Förderung erhält man?

energis übernimmt für jedes neu gegründete Start-Up im Liefergebiet die Stromkosten für die ersten 6 Monate nach Aufnahme des Strombezugs bis max. 1.000 Euro.

Zur Auszahlung der Förderung werden nach Ablauf des Förderzeitraums von 6 Monaten die bis dato angefallenen Stromkosten ermittelt. Anschließend erhält das Start-Up einen Scheck in Höhe der errechneten Stromkosten bis max. 1.000 Euro.

 

Wie kann man teilnehmen?

Die Teilnahme ist online über WATT für Start-Ups möglich. Alternativ ist eine Bewerbung auch in schriftlicher Form adressiert an

energis GmbH

V-G

Heinrich-Böcking-Str. 10–14

66121 Saarbrücken

möglich.

Es werden nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt. Diese beinhalten

  • den komplett ausgefüllten Förderantrag,

  • eine Kopie des Gewerbescheins und

  • eine Kopie des Stromliefervertrags mit energis.

 

Welche formalen Voraussetzungen sind zu beachten?

Die Bewerber erkennen mit ihrer Bewerbung die Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.

 

Welche Termine und Fristen sind zu berücksichtigen?

Die Förderzusage erfolgt nach der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen.

 

Wie werden die Bewerber benachrichtigt und veröffentlicht?

Bewerber werden sowohl bei positiven als auch negativen Entscheidungen unverzüglich informiert.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Förderung zurückzuziehen, wenn

  • der Beitrag Rechte Dritter verletzt (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten bzw. gesetzliche Bestimmungen verstößt oder

  • Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Alter, Wohnsitz) vom Teilnehmer nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden.

Die Bewerber der Aktion „WATT für Start-Ups“ erklären sich mit der namentlichen Nennung in Veröffentlichungen ausdrücklich einverstanden. Das gilt gleichermaßen für die Publikation in analogen wie in digitalen Medien.

 

AGB

Portalbetreiber von WATT für Start-Ups ist die energis GmbH. Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, neue Start-Ups im Saarland zu fördern, um so die Wirtschaft im Saarland zu unterstützen.

Auf unserem Portal können Förderanträge eingereicht werden. Folgende Regeln sind zu beachten:

 

1. Förderantrag einreichen

Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Die E-Mail-Adresse darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere darf sie weder rassistische, beleidigende, verleumdende noch ähnliche Merkmale beinhalten. Jedes Start-Up wird nur einmal gefördert.

 

2. Inhalte

Es ist nicht gestattet, Inhalte mit unwahren Behauptungen, Beleidigungen und Schmähkritiken, obszönen Ausdrucksweisen, diskriminierenden Inhalten, erkennbaren Personenbildern ohne die Einwilligung der Abgebildeten zu veröffentlichen oder diese so zu verfassen, dass sie andere Nutzer in die Irre führen. Zu beachten ist auch, dass keine Namen von Mitarbeitern von energis oder sonstigen Einzelpersonen genannt werden. Unzulässig sind insbesondere auch: pornografische Inhalte, strafrechtlich verbotene Inhalte, wie etwa Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Auschwitzlüge, Aufforderungen oder Anleitungen zu Straftaten, grausame Gewaltdarstellungen, Kinder-, Tier- und Gewaltpornografie, erotografische Darstellungen Minderjähriger, kriegsverherrlichende Inhalte, Verletzungen der Menschenwürde, Verstöße gegen StGB-indizierte Telemedien und inhaltsgleiche Telemedien sowie sonstige Rechtsverletzungen.

 

3. Haftung

Für von den Nutzern eingestellte Inhalte und Beiträge übernimmt die energis GmbH nicht die inhaltliche Verantwortung. Für energis besteht keine Pflicht, die eingestellten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die User, Ideen- und Projekteinreicher haften hierfür selbst in vollem Umfang. Der Nutzer stellt energis von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus geltend gemacht werden, dass die vom Nutzer eingestellten Inhalte und Beiträge gegen geltendes Recht oder gegen die Rechte Dritter verstoßen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung.

 

4. Sanktionen

Die Sanktionen reichen von einer Aufforderung zur Umformulierung bis zur Löschung des Inhalts. Dazu im Einzelnen: Der Portalbetreiber behält sich vor, Nutzer, deren Beiträge und Inhalte oder Teile davon auszuschließen und Beiträge zu löschen bzw. nicht zuzulassen. Dies erfolgt dann, wenn die Portalbetreiber Kenntnis davon erlangen, dass ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt oder gegen geltendes Recht (z. B. durch Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter oder durch die Erfüllung eines Straftatbestands) verstoßen sowie eine Gefahr der Rechtsverletzung den Portalbetreibern bekannt wird. energis ist nicht verpflichtet, den Grund für den Ausschluss mitzuteilen.

 

5. Nutzungsrechte

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter von jeder Änderung seiner Anschrift oder seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannte Anschrift und Kontaktdaten als weiterhin gültig.

Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist Deutsches Recht anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.