Barrierefreiheitsinformation
Informationen gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der energis GmbH (nachfolgend energis genannt) als Telekommunikationsanbieter.
1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Ein Telekommunikationsanbieter stellt seinen Kundinnen und Kunden Internetanschlüsse zur Verfügung. Er ermöglicht den Zugang zum Internet über verschiedene Technologien, zum Beispiel DSL oder Glasfaser. Der Anbieter bietet unterschiedliche Internettarife an, die sich in Geschwindigkeit, Datenvolumen und Preis unterscheiden. Zusätzlich kümmert er sich um die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der technischen Infrastruktur.
Durchführung der Dienstleistung
Vertragsabschluss: Der Vertrag über eine Internetanschluss kommt zustande, indem ein Auftrag erteilt wird und energis als Telekommunikationsanbieter die Schaltung bestätigt. Aufträge für einen Internetanschluss können online auf der Webseite erteilt werden. Der Vertrag legt den Preis den Internetanschluss fest.
Die Preise können sich je nach Tarif unterscheiden. Die online angezeigten Tarife informieren in zusammengefasster und auf verständliche Weise über die Preise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und sonstige Tarifbesonderheiten (z.B. ein Bonus). Auch die monatlichen und einmaligen Kosten im jeweiligen Tarif werden angezeigt. Die Kunden können den für sie besten Tarif auswählen.
Wenn ein Tarif ausgewählt wurde, sind im weiteren Verlauf der Online-Bestellstrecke notwendige Informationen, wie die persönlichen Daten (zum Beispiel Name, Adresse, Bankdaten) und die Daten zur Lieferstelle in verschiedene Ausfüllfelder einzutragen oder anzukreuzen. Die Lieferstelle ist der Ort, an dem der Internetanschluss geschaltet wird. Sind alle Daten eingegeben, können diese noch einmal überprüft werden, ob sie richtig sind.
Am Ende der Online-Bestellstrecke kann der Auftrag erteilt werden, dass energis als Telekommunikationsanbieter die angegebene Lieferstelle mit dem Internet verbinden soll. Die ebenfalls abgefragte Werbeeinwilligung ist freiwillig und muss nicht ausgefüllt werden.
Außerdem erhalten die Kunden weitere Informationen für den Vertrag (zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vertragszusammenfassung, Datenschutzinformationen), die allesamt heruntergeladen werden können. Die Zustimmung zum Auftrag und zu den Dokumenten wird durch Ausfüllen der Anhakfelder („Häkchen setzen“) erklärt.
Der Auftrag über einen Internetvertrag wird aber erst verbindlich erteilt, wenn das Feld „Zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt/bedient wird. Der Eingang des Auftrags (auch Bestellung genannt) bei energis wird dem Kunden bestätigt. Der Vertrag ist aber erst dann endgültig abgeschlossen, wenn energis bestätigt, dass energis den Internetanschluss bereitstellen wird und ab welchem Zeitpunkt / Datum.
In Gebieten ohne bestehende Glasfaserinfrastruktur führt der Anbieter oft eine Vorvermarktung durch. Dabei informiert er Anwohner und Unternehmen über den geplanten Ausbau und die verfügbaren Glasfasertarife. Interessierte können während dieser Phase einen Vertrag abschließen. Die eingehenden Vertragszusagen zeigen, ob genügend Nachfrage für den Ausbau besteht. Wird die benötigte Nachfrage erreicht, beginnt der Anbieter mit dem Glasfaserausbau und schließt die Gebäude an das neue Netz an. Nach der Fertigstellung wird der Anschluss aktiviert. Auch danach bleibt der Anbieter Ansprechpartner für Betrieb, Service und Support und sorgt für eine zuverlässige Internetversorgung.
Kundenservice und Abrechnung: Kunden haben die Möglichkeit, sich für ein Kundenkonto bei energis („meine energis“) zu registrieren. Mit dem Kundenkonto erhält der Kunde elektronischen Zugriff auf alle Vertragsunterlagen und kann zahlreiche Services direkt online nutzen. Hierzu ist die Angabe einer E-Mailadresse erforderlich. Bei manchen Tarifen ist eine Registrierung verpflichtend, wenn es sich um einen Tarif handelt, der nur online abgewickelt wird.
energis steht für Kundenfragen immer zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich am Ende dieser Barrierefreiheitsinformation.
2. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Vertragsabschlussprozess wurden die Anforderungen aus der Europäischen Norm 501 346 zugrunde gelegt.
Unsere Webseiten und mobilen Anwendungen/Apps, bei denen ein Vertrag zur Energielieferung geschlossen werden kann, wurden so angepasst, dass unsere Tarifangebote für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
Zugang und Sicherheit: Unsere Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dies umfasst benutzerfreundliche Anmeldemethoden, barrierefreie Zwei-Faktor-Authentifizierung und sichere Zahlungsprozesse.
Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.
Auditive Alternativen: Unsere Funktionen erfordern kein Hörvermögen und bieten erweiterte Audiofähigkeiten für Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen.
Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar. Insbesondere ist eine Steuerung über die Tastatur (Tabulatortaste) möglich.
Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Wir stellen sicher, dass Funktionen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten.
Transparente Beschriftungen: Ausfüllfelder sind transparent beschriftet, damit klar ist, welche Informationen verpflichtend einzutragen sind. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Felder, die nicht mit einem Sternchen versehen sind, sind freiwillige Angaben, die uns zwar bei der Kundenbetreuung weiterhelfen können, aber nicht für den Vertragsschluss erforderlich sind.
Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.
Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.
3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Die neue zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – kurz MLBF – wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg gegründet. Sie wird ab dem 28. Juni 2025 ihre Arbeit aufnehmen und ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BFSG.
Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel.: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
4. Feedback zu Barrierefreiheitsbedürfnissen
Über unser Kontaktformular Barrierefreiheit können Barrieren oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Webseite oder unserer Dienstleistung gemeldet werden.
5. Vertragspartner und Verantwortlicher für die Umsetzung der Barrierefreiheit; Verbraucherinformationen nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Vertragspartner für den Internetanschluss und verantwortlich für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist die
energis GmbH
Heinrich-Böcking-Str. 10-14
66121 Saarbrücken
Telefon 0681 - 9069 2660
E-Mail: barrierefreiheit@energis.de