Häufig gestellte Fragen rund um das Thema FTTH und Vorvermarktung
Allgemeine Fragen
Was bedeutet Vorvermarkungsquote bzw. Vorvermarktungsziel und wann wird dieses erreicht?
Die Umsetzung des Glasfaserprojekts in Ihrer Kommune ist an eine erfolgreiche Vorvermarktungsquote gekoppelt. Das bedeutet, dass wir einen bestimmten Anteil der Haushalte für unsere Angebote gewinnen müssen, bevor wir in die Umsetzung gehen. Sollten sich zu wenig Haushalte für unser Angebot entscheiden, können wir den Glasfaserausbau leider nicht realisieren.
Für alle Schnellentschlossenen übernimmt energis die Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss im Wert von mindestens 2.999 Euro.
Welche Verpflichtungen gehe ich bei Bestellung in der Vorvermarktung ein?
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an die energis GmbH über einen Glasfaser-Hausanschluss sowie das gewählte Highspeed home-Produkt ab. Über die Angebotsannahme werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt gesondert informiert. Sollte die Vorvermarktungsquote in Ihrer Kommune nicht erreicht und somit das Glasfaserprojekt nicht realisiert werden, entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten.
Ich bin Vermieter. Müssen meine Mieter zustimmen, wenn ich mich für den Glasfaser Anschluss entscheide?
Als Hauseigentümer oder beauftragter Verwalter obliegt die Entscheidung über eine Umsetzung des Glasfaserhausanschlusses Ihnen. Gerne können Sie einen Vorvertrag für den Glasfaserhausanschluss bei uns abschließen oder Ihre Mieter selbst schließen diesen bei Interesse bei uns ab.
Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Mieter oder Sie als Vermieter einen Vorvertrag mit uns abschließen müssen.
Sollten sich nach erfolgtem Ausbau weitere Mieter dazu entscheiden ein energis Highspeed home Produkt über uns abzuschließen, ist es mit wenig Aufwand möglich die Wohneinheit anzubinden, da nur noch neben der Venusbox ein neuer ONT (Glasfaserwandler) installiert wird. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Inhouse-Verkabelung per Cat7-Datenkabel von der Venusbox bis in die Wohneinheiten in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Vermieters liegt.
Ich bin Mieter. Kann ich ohne Zustimmung meines Vermieters den Glasfaserhausanschluss in Auftrag geben?
Um das Gebäude mit einem Glasfaseranschluss ausstatten zu können, ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder des beauftragten Verwalters notwendig. Wenn die Vorvermarktungsquote erreicht wird, setzen wir uns mit dem Vermieter in Verbindung und nehmen die Grundstückseigentümererklärung ein.
Genügt ein Vertrag in einem Mehrfamilienhaus?
In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohneinheit einen eigenen Vertrag abschließen.
Die Nutzung zusammen mit Ihrem Nachbarn ist leider nicht gestattet. Eine Nutzung mit anderen Personen ist nur bei Wohngemeinschaften (in der gleichen Wohnung) geduldet.
Der Hauseigentümer bzw. der beauftrage Verwalter erteilt die Erlaubnis zum Glasfaser-Ausbau in Form einer Grundstückseigentümererklärung.
Ist der energis Glasfaser-Hausanschluss in meiner Straße verfügbar?
Ob Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Ausbaugebiet liegt, können Sie ganz einfach im Verfügbarkeitscheck nach Auswahl eines energis Highspeed home-Produktes testen.
Wie wird der Glasfaserausbau in meiner Kommune finanziert?
Die Ausbaukosten einer Kommune sind sehr individuell und sind von der Anzahl der umgesetzten Hausanschlüsse abhängig. Bei energis ist ein privatwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen. Das heißt: energis trägt die kompletten Kosten des Glasfaserausbaus ohne staatliche Förderungen oder Zuschüsse der Kommune.
Fragen zu Produkt und Vertrag
Was kostet der energis Glasfaser-Hausanschluss und was ist in den Kosten inkludiert?
Aktuell können Sie zwischen vier Tarifpaketen wählen. Die Tarife enthalten:
• Internetflatrate • Telefonie-Flat ins dt. Festnetz inklusive • Kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss innerhalb der Vorvermarktung
Details zu den an Ihrem Standort verfügbaren Tarifen finden Sie hier.
Was ist, wenn die Entfernung zwischen meinem Hausanschluss und der Straße mehr als 20 Meter beträgt?
Auch bei Rohrgrabungen über 20 m ist eine Realisierung des Glasfaserhausanschlusses problemlos machbar. Bzgl. der Zusatzkosten sprechen Sie uns bitte direkt an.
Wie lange ist die Erstlaufzeit?
Die Erstvertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit Aktivierung der Internetleitung. Die genauen Daten können Sie auf Ihrem Vertrag oder Ihrer Rechnung einsehen.
Wie kann ich den Vertrag abschließen?
Schließen Sie jetzt direkt online ab oder lassen Sie sich telefonisch beraten. Natürlich bieten wir Ihnen auch hier die Möglichkeit einer persönlichen Beratung. Termine können Sie über die Hotline 0681 9069 8824 vereinbaren.
Wozu brauche ich die hohe Übertragungsrate von Glasfaser?
Die hohen Übertragungsgeschwindigkeiten ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung multimedialer digitaler Anwendungen wie beispielsweise Video-on-Demand, Online-Gaming oder HDTV (Hochauflösendes Fernsehen).
Wie kann energis die Übertragungsgeschwindigkeit garantieren?
energis Highspeed home basiert auf Glasfasertechnologien. Diese unterliegen nicht, wie zum Beispiel kupferbasierte Technologien, Umwelteinflüssen. Daher können wir Ihnen die von Ihnen gebuchte Übertragungsgeschwindigkeit zusichern.
Kann ich energis Glasfaser mit meinem Nachbarn teilen?
Die Nutzung zusammen mit Ihrem Nachbarn ist leider nicht gestattet. Eine Nutzung mit anderen Personen ist nur bei Wohngemeinschaften (in der gleichen Wohnung) geduldet.
In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohneinheit einen eigenen Vertrag abschließen. Der Eigentümer erteilt die Erlaubnis hierzu in Form der Grundstückseigentümererklärung.
Kann ich mein gebuchtes Paket wechseln?
Ja. Sie können jederzeit in ein Produkt mit höherer Übertragungsgeschwindigkeit wechseln. In ein Produkt mit niedrigerer Übertragungsgeschwindigkeit kann erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit gewechselt werden. Hierfür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Welche Router kann ich nutzen?
Bei Abschluss eines energis Highspeed Home Vertrages, haben Sie die Möglichkeit aus zwei verschiedenen FRITZ!Box Modellen zu wählen:
FRITZ!Box 7530
FRITZ!Box 7590
Mit einem zusätzlichen Glasfasermodem können Sie die FRITZ!Box 7590 an Ihrem Glasfaseranschluss einsetzen. Weitere Informationen zur Installation finden Sie direkt auf der AVM-Seite.
Einen Überblick zu unseren FRITZ!Boxen finden Sie hier.
Alternativ können Sie natürlich auch Ihr eigenes Netzabschlussgerät verwenden.
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?
Wenn an Ihrem neuen Wohnsitz ein energis Glasfaser-Hausanschluss vorhanden ist, können Sie Ihr Produkt ganz einfach mitnehmen.
Sollte kein energis Glasfaser-Hausanschluss vorhanden sein, müssen Sie Ihren Vertrag leider fristgerecht kündigen. Infos zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug können Sie in Ihren Vertragsunterlagen (AGBs) nachlesen.
Wie kann ich meinen alten Vertrag kündigen? Übernimmt energis das für mich?
Um den Wechselprozess möglichst reibungslos zu gestalten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie, sofern beauftragt. Auf Wunsch können Sie auch Ihre aktuellen Rufnummern mitnehmen und mit dem neuen energis Anschluss nutzen. Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter erfolgt erst, wenn die physische Bereitstellung / Inbetriebnahme Ihres Glasfaserhausanschluss vollzogen ist.
Wie erhalte ich meine Rechnung und wann wird das Geld von meinem Konto eingezogen?
Die monatliche Rechnung finden Sie im Online-Kundenportal. Die Zugangsdaten hierzu erhalten Sie zeitnah mit Ihrer Auftragsbestätigung bzw. Ihrem Willkommensschreiben. Sollten Sie sich für die Papierrechnung entschieden haben, geht Ihnen diese postalisch zu. Den Rechnungsbetrag ziehen wir, wie vertraglich vereinbart, monatlich von Ihrem Konto ein.
Wem gehören die verbauten Komponenten und was passiert damit nach Vertragsende?
Bei Beendigung Ihres Vertrages müssen Sie sich um nichts kümmern, denn die festverbauten Komponenten verbleiben bei Ihnen, bis Sie sich ggf. für ein neues energis Produkt entscheiden.
Lediglich der optional gewählte Mietrouter wird 14 Tage nach Vertragsende (gemäß AGB) von uns zurückgefordert.
Wir lassen Sie auch nach Vertragsende nicht im Stich: Nach Kündigungseingang erhalten Sie von uns alle Informationen, die Sie gegebenenfalls für den Rückversand benötigen. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, können Sie sich jederzeit an unsere kostenlose Servicehotline wenden.
Wofür wird eine Grundstückseigentümererklärung benötigt?
Die Grundstückseigentümererklärung erlaubt uns Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück und an Ihrem Wohngebäude durchzuführen. Nur so können wir Ihren Glasfaserhausanschluss installieren. Die Grundstückseigentümererklärung darf nur vom Eigentümer erteilt werden. Dieser kann Sie ggf. als Auftraggeber/in bzw. Ansprechpartner/in bennen, insofern Sie mit den baulichen Maßnahmen vertraut gemacht wurden.
Was ist, wenn ich noch Vertragslaufzeit bei meinem alten Anbieter habe?
Sie können gerne jetzt den Vorvertrag abschließen, damit der Bau in Ihrer Kommune durchgeführt wird. Sie werden erst nach Ende der Vertragslaufzeit Ihres alten Vertrages zu energis Highspeed umgestellt und müssen dann auch erst die Leistungen bei uns zahlen.
Kann ich an dem abgeschlossenen Vertrag noch nachträgliche Änderungen vornehmen?
Ja das ist möglich, wenden Sie sich dazu einfach an unsere Hotline 0681 9069 8824 bzw. senden Sie uns eine Mail an kundenservice@energis.de. Der Kundenservice wird die Änderung gemeinsam mit Ihnen vornehmen.
Wieso habe ich keine Bestellbestätigung erhalten, obwohl ich einen Vertrag abgeschlossen habe?
Die Bestelleingangsbestätigung erhalten Sie i.d.R. wenigen Minuten nach Onlinevertragsabschluss. Gern prüfen wir Ihren Vertragseingang und lassen Ihnen die Bestellbestätigung erneut zukommen. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Hotline (0681 9069 8824) bzw. senden Sie uns eine Mail an kundenservice@energis.de mit Ihren Angaben. Haben Sie den Vertrag bei einem unserer Berater abgeschlossen haben, kann es 1 - 2 Werktage dauern, bis Sie die Bestellbestätigung per Mail erhalten.
Ich habe eine E-Mail-Adresse von T-Online. Kann ich diese trotz Vertragswechsel behalten?
Sie können Ihre E-Mail-Adresse von T-Online auch weiterhin nutzen, indem Sie Ihr Postfach in ein kostenfreies, sogenanntes Freemail-Postfach umwandeln. Befolgen Sie dazu folgende Anleitung. Diese Hinweise erhalten Sie auch in der Regel mitsamt Ihrer Kündigungsbestätigung von der Telekom.
Wichtiger Hinweis: Nachdem Sie Ihr Postfach umgewandelt haben, können Sie auf Ihre Rechnungen nicht mehr zugreifen. Daher empfehlen wir, diese vor der Umwandlung im T-Online-Kundencenter herunterzuladen.
2. Melden Sie sich mit der E-Mail-Adresse an, die Sie zu einem Freemail-Postfach wandeln möchten.
3. In dem folgenden Fenster werden Sie nach Ihren persönlichen Daten gefragt. Auch ein neues Passwort muss an dieser Stelle vergeben werden. Geben Sie bitte Daten an, die es später ermöglichen, Ihr Passwort wiederherzustellen, falls Sie dieses einmal vergessen. Dann setzen Sie bitte den Haken, um zu bestätigen dass T-Online Ihr Postfach vor Spam und Viren schützen darf (so wie Sie es bisher gewohnt sind). Bestätigen Sie die Eingaben dann mit "Abschicken".
(3b.) Wenn Sie Ihre Mobilfunkrufnummer angegeben haben, erhalten Sie jetzt eine SMS mit einem Code (6 stellige PIN). Geben Sie diesen bitte in das Eingabefeld in Ihrem Browser ein und bestätigen die Eingabe mit "Weiter".
Achtung: Eine Wandlung eines Inklusivnutzers ist leider nicht möglich. Wenn Sie Inklusivnutzer haben, empfehlen wir die E-Mail-Adresse vor dem Kündigungsdatum im E-Mail Center unter "Menü / Einstellungen / E-Mail / E-Mail-Adressen" freizugeben und anschließend manuell als Freemail-Postfach neu einzurichten. Andernfalls werden Inklusivnutzer am Tag der Kündigung sofort gelöscht.